Spielausweis ohne Passbild

Spieltechnik
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 01.07.2023
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Auf Grund diverser Vorkommnisse mit Spielausweisen ohne Passbild, nachstehender Hinweis für alle Vereine und deren Mannschaften:

  1. Nur ein Spielausweis mit Passbild (siehe hierzu WH-Nr. 29/2021 und 23/2021) ist ein gültiger Spielausweis.

    Aussage des WHV-Rechtswartes:

    Dies bedeutet, dass bei Verlust oder Beschädigung (z.B. fehlendes Bild) die Spielberechtigung nicht erlischt, sondern nur der entsprechende Nachweis nicht mehr möglich ist. Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist nach erteilter Spielberechtigung auch ohne oder mit beschädigtem Spielausweis zulässig.
    Ein fehlendes Bild führt zu einem ungültigen Spielausweis, der einem fehlenden Spielausweis gleich zu setzen ist. Daher ist § 25 Abs.1 Ziff.11 DHB-RO anwendbar und eine Geldbuße von EUR 2,00 (WHV-Zusatzbestimmungen zu § 25 RO 1. Ziff. 7,11: Kreise EUR 2,00, Verbände EUR 10,00) festzusetzen. Da der Spieler auch ohne Vorlage des Spielausweises spielberechtigt ist, kann eine Wertung des Spieles wegen Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers nicht erfolgen.
     
  2. Dem Verein wird in einem Bescheid eine Frist gesetzt, bis zu der das fehlende Passbild zu ergänzen ist.

Die Vereine des HBKL werden dringend angehalten ihre Spielerpässe zu überprüfen und das jeweils fehlende Passbild kurzfristig zu ergänzen um weitere Ordnungsstrafen zu vermeiden. Ausnahmen gibt es nur für die in den Durchführungsbestimmungen der aktuellen Saison genannten Altersklassen.
Siehe dazu Dfb. Teil B, Absatz II, Ziffer 15 – Spielausweise.

 

Präsidium
Handballkreis Lippe e.V.

Zuletzt geändert am: 01.07.2023

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